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Konditionen Grundgönner

 

- Klären Sie vor Reiseantritt Ihre Versicherungsdeckung bei Unfall und Krankheit genau ab, denn Spital- und Arztbehandlungen können im Ausland ein Mehrfaches der in der Schweiz üblichen Kosten verursachen. Mit dem KVG sind in der Regel nur limitierte Kosten gedeckt.

- Die Intermedic Gönnerschaft deckt zwar alle weltweiten Repatriierungen, jedoch nicht die Arzt- und Spitalkosten.

- Nicht als Repatriierung bezeichnet werden regionale Notfall- und Sekundäreinsätze, reguläre Spitaleinweisungen und Fahrten zu Spezialuntersuchungen.

- Im Falle einer Repatriierung erhalten Sie von Intermedic eine Rechnung zur Weiterleitung an Ihren Kostenträger. Anhand der schriftlichen Versicherungsabrechnung übernimmt Intermedic die von Versicherungen, Krankenkassen oder anderen leistungspflichtigen Dritten verweigerten verbleibenden oder vollen Kosten.

- Ein allfälliger mit dem Leistungsträger vereinbarter Selbstbehalt geht zu Lasten des Mitgliedes und wird nicht von Intermedic übernommen.

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